Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden
- Notieren Sie das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners.
- Notieren Sie Name, Anschrift und die Versicherung des Fahrzeughalters.
- Notieren Sie Name, Anschrift des Fahrers.
- Notieren Sie die Adresse von Zeugen.
- Notieren Sie Name und Dienststelle des Polizeibeamten, der den Unfall aufnimmt. Bestehen Sie bei unklarer Unfallsituation unbedingt darauf die Polizei hinzuzuziehen. Bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle und die beteiligten Fahrzeuge in Ihren Positionen nach der Kollision.
- Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.
Das Wichtigste zum Schluss
- Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachter ein.
- Bestehen Sie darauf, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um Ihren Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
- Die Kosten, die für einen Kfz-Sachverständigen anfallen, gehören nach aktuell gültiger Rechtssprechung zum Schaden und können beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.